Mediation

Mediation bei privaten und beruflichen Konflikten:

ÖBM Österreichischer Bundesverband für Mediation

Eingetragene Mediatorin in die Liste des Justizministeriums nach §8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz

Konfliktösung mit Hilfe von Mediation:

  • bei Scheidungen, Trennungen, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Familienkonflikte, Wirtschafts- und Arbeitskonflikte und für die Lehrlingsmediation,
  • bei richterlicher Anordnung eines Erstgesprächs einer Mediation gemäß § 107 Abs 3 Z 2 Außerstreitgesetz zur Sicherung des Kindeswohl im Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte
  • bei richterlicher Anordnung eines Elternberatungsgesprächs gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

WKO: eingetragen bei WKO Firmen A – Z

Mitglied des ÖBM, des Österreichischen Bundesverband für Mediation

bei Wolkersdorf im Weinviertel, nahe Mistelbach und Wien

Themen, die mit Hilfe von Mediation gelöst werden können:

bei folgenden Streitigkeiten und Konflikten mit dem Wunsch nach einer Lösung:

Für Paare:

Für Familien: Konflikte, Erbschaft, etc.

Wirtschaftsmediation: Arbeitskonflikte, Lehrlingsmediation, Unternehmensübergaben

Was ist Mediation?

Mediation ist die Vermittlung zwischen zwei Streitparteien im Konfliktfall durch speziell geschulte „Mediatoren“. Ich als Mediatorin biete den Konfliktparteien die Möglichkeit, ihr Problem mit meiner Hilfe eigenständig zu lösen. Die Teilnahme der Parteien ist freiwillig. Ich als Mediatorin achte auf die Einhaltung der Fairness und der gemeinsam vereinbarten Regeln im Mediationsprozess.

Mit Hilfe von Mediation kann eine außergerichtliche Streitbeilegung erfolgen, was vor allem Kosten und Zeit spart.

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).

Wozu Mediation nehmen?

  • spart Kosten, da deutlich kostengünstiger im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren
  • spart Zeit, da das Ergebnis schneller als bei einem Gerichtsverfahren erzielt wird.
  • spart Nerven, da das Gespräch mit Hilfe der neutralen MediatorIn an einem neutralen Ort durchgeführt wird und ein konstruktives Gesprächsklima geschaffen wird.
  • Hilfe, mit Emotionen während der Verhandlungen besser umzugehen
  • gemeinsame Lösungen werden gefunden
  • klare Vereinbarungen werden getroffen
  • die Streitparteien lernen auch in Zukunft besser miteinander umzugehen.
  • zur Hemmung von Verjährungsfristen im Zivilrecht

Ablauf einer Mediation:

Vorphase: Ziele, Ablauf und Regeln der Mediation werden erläutert, eine Gesprächsbasis wird geschaffen und eine Mediationsvereinbarung wird abgeschlossen.

Erste Phase: jede Partei erhält die Gelegenheit, ihren Standpunkt zu schildern. Es wird eine Themen-Liste erstellt und Prioritäten festgelegt.

Zweite Phase: Gefühle können zum Ausdruck gebracht werden. Die zugrunde liegenden Interessen, Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten werden besprochen.

Dritte Phase: alle möglichen, denkbaren Lösungswege werden gesucht und ohne Bewertung gesammelt.

Vierte Phase: alle Lösungsansätze werden auf ihre Umsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit überprüft und die passendste Lösung gewählt.

Fünfte Phase: die Abfassung einer Mediationsvereinbarung mit den Ergebnissen der Mediation findet statt. Davor wird eine rechtliche Abklärung der Vereinbarung empfohlen. Unter gewissen Umständen ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Nachphase: ein Termin danach, wo die Umsetzung der Lösungen besprochen wird und etwaige Verbesserungen vereinbart werden.

Einvernehmliche Scheidung mit Hilfe von Mediation:

Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ist wesentlich günstiger, zeit- und nervenschonender als eine strittige Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann mit der am Ende der Scheidungsmediation gemeinsam geschlossenen Vereinbarungen die Scheidung vor Gericht eingereicht werden. Eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungsvergleich ist ein Vertrag zwischen Ehegatten, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Im Rahmen der Scheidungsmediation können einzelne Aspekte des Scheidungsvergleichs besprochen werden, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. In der Vereinbarung einigen sich die Ehegatten über den Ehegattenunterhalt, das Obsorge- und Kontaktrecht für die Kinder, den Kindesunterhalt und regeln die Verteilung des Vermögens und des Hausrates.

Mit Hilfe von Mediation können Verjährungsfristen gehemmt werden.

Was ist ein „Erstgespräch über Mediation“ (§ 107 Abs 3 Z 2 Außerstreitgesetz)?

Ein Gericht kann in bestimmten Fällen anordnen, dass Eltern von minderjährigen Kindern an einem „Erstgespräch über Mediation“ teilnehmen. Diese Möglichkeit ist in § 107 Abs 3 Z 2 Außerstreitgesetz geregelt und betrifft nur Konflikte über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte zu dem Kind bzw. den Kindern.

Diese Erstgespräche sind noch nicht Teil der eigentlichen Mediation. In diesem Erstgepräch reden wir über Ihren Konflikt und wir informieren Sie über den Ablauf und die Regeln der Mediation, die dabei einzuhalten sind. Dadurch haben wir dann die Möglichkeit einzuschätzen, ob eine gütliche Einigung möglich sein könnte.

Sie entscheiden dann, ob Sie die Innehaltung des Gerichtsverfahrens beantragen und eine Mediation beginnen wollen. Wenn nicht, stellen wir Ihnen eine Bestätigung darüber aus, dass Sie am Erstgespräch teilgenommen haben.

Elternberatung nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz)

Bei Scheidung eines Paares mit minderjährigen Kindern ist eine Elternberatung nach § 95 Abs 1a verpflichtend. Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation für Paare und Paarberatung?

In der Mediation ist oft das Ziel, eine Trennung oder Scheidung ohne Rosenkrieg abzuwickeln. Paare können Lösungen mit meiner Hilfe als Mediatorin herbeiführen, die für beide in Ordnung sind. Es kann bei der Trennungs- oder Scheidungsmediation um Gütertrennung, Unterhalt, das Kontaktrecht und das Obsorgerecht für die gemeinsamen Kinder gehen.

Bei Paarberatung werden u.a. Gedanken, Emotionen angesprochen und Verhaltensmuster aufgezeigt, die es ermöglichen, dass das Paar wieder gut miteinander auskommt. Das Ziel der Paarberatung kann der Wunsch sein, die Beziehung zu verbessern oder aber eine Entscheidung zu treffen, ob sich das Paar trennen soll oder nicht.

Was bewirkt eine Mediation mit mir als eingetragene Mediatorin nach §8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz?

Nach Überprüfung durch das Justizministerium wurde ich in die Liste der MediatorInnen des Justizministeriums eingetragen. 

  • Eine eingetragene MediatorIn garantiert die Vertraulichkeit, weil eingetragene MediatorInnen über den Inhalt der Mediation nicht vor Gericht aussagen müssen;
  • Nur mit einer eingetragenen MediatorIn können während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt werden. Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch eine eingetragene MediatorIn hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Welche Wirtschaftskonflikte können in Unternehmen mit Hilfe von Mediation gelöst werden?

Arbeitskonflikte zwischen Mitarbeitern sind häufig und kosten dem Unternehmen viel Geld. Die Mitarbeiter konzentrieren sich mehr auf ihren Konflikt als auf ihre Arbeit. Die aus dem Konflikt resultierende Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern führt zu seelischen und körperlichen Beschwerden, Krankheiten und in Folge zu kostspieligen Krankenständen und Fehlzeiten. Mediation kann helfen, die Konflikte zu lösen und das Arbeitsklima zu verbessern. Die Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen!

Konflikte bei Unternehmensübergaben an die nächste Generation: wenn Eltern das Familienunternehmen an die Kinder übergeben

Lehrlingsmediation: die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten ist nur dann wirksam, u.a. wenn der Lehrberechtigte vor der Erklärung der Auflösung die Aufnahme eines Mediationsverfahrens durchgeführt hat.

Welche persönliche Erfahrungen kann ich einbringen?

  • Viel Erfahrung durch meine Tätigkeit als Lebens-, Paarberaterin, Mediatorin für die Themen bei Paarkonflikten und anderen Beziehungskonflikten
  • Finanzsektor: Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit in der Bankenbranche habe ich Expertise mit Konflikten in diesem Sektor, die Konflikten in allen anderen Unternehmen ähnlich sind.
  • Sozialbereich: Durch meine berufliche Tätigkeit und Erfahrung im Sozialbereich kann ich mich gut in die Probleme der Sozialbranche hineinversetzen.
  • aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit sind mir die Probleme von Unternehmern und Führungskräften bewusst.
  • und viele persönliche Erfahrungen, die ich nicht missen möchte und hilfreich sind, die Probleme meiner KlientInnen lösbar zu machen!